Eine EU Überweisung ist eine standardisierte Auslandsüberweisung in ein Land der EU. Seit 1. Juli 2003 darf diese, sofern IBAN und BIC ordnungsgemäß verwendet werden, nicht teurer sein, als eine Inlandsüberweisung. Mit der EU-Standard-Überweisung überweisen Sie unter folgenden Vorraussetzungen Geldbeträge zu den Kosten einer Inlandsüberweisung. Unter folgenden Voraussetzungen ist eine EU-Standard-Überweisung möglich:
Auftraggeberkonto muss in EUR geführt werden – Auftragswährung muss EUR sein, maximal € 50.000,–
Die Überweisung (keine Scheckzahlung) ergeht auf ein Konto, das in einem EU-Land oder einem bestimmten EFTA-Mitgliedsland (Island, Norwegen oder Liechtenstein) geführt wird
diese Regelung gilt für alle EU-Staaten, nicht nur für EU-Staaten der Währungsunion (also z.B. auch für Großbritannien, Schweden etc.)
Angabe von IBAN und BIC des Empfängerkontos notwendig
Spesenteilung zwischen Auftraggeber und Empfänger. Jeder der beiden zahlt den in seinem Inlandszahlungsverkehr anfallenden Buchungskostenbeitrag.
Ich habe einen Fehler entdeckt:
Statt Prüfziffernprüfung wurde Prüfzimmer-Prüfung geschrieben:
Kontonummer: Leider konnte die Prüfzimmern-Prüfung für diese Kontonummer nicht validiert werden, da nicht bekannt ist, welche Prüfzimmern-Prüfung diese Bank verwendet.